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Beiträge zur Statistik der Königl.-Preussischen Rheinlande, aus amtlichen Nachrichten zusammengestellt
Entstehung
Seite
60
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60 X. Proviiizialständische Verhältnisse in Bezug auf die jedem Stande

bei gelegten Stimmen.

Ö Ö

Regierungs-Bezirke.

Coblenz.

Durch das Gesetz vom 27. Mürz 1824 wegenBildung der rlieinisclien Provinzial - Stände unddurch die Köuigl. Verordnung vom i 3 . Juli 1S27sind für den Fürsten-Stand, oder den der vormalsunmittelbaren Reichsslände, folgende Mitgliederbestimmt :

1. Der Herr Fürst von Solms-Braunfels;

2. Der Herr Fürst von Sohns-Holiensohns-Lich;

3 . Der Herr Fürst von Wied ;

4. Der Herr Fürst von Hatzfeld;

5 . Der Herr Fürst von Salm-ReifTerscheidt-Dyck;dem Stande der Ritterschaft, der Städte, so wiejenem der Landgemeinen aber jedem 25 Stimmennach folgender UnLerabtheilung auf die einzelnenRegierungs-Bezirke bewilligt worden :

a. dem Stande der Ritterschaft, einzeln.

gemeinschaftlich.. ..

b. dem Stande der Städte.

c. dem Stande der Landitemeinen.

Cola.

Trier.

Summa,

Aachen.

25

10

4

3

10

4

25

4

5

6

4

25

i

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