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3,1 (1846)
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den geistlichen Minister von Mcnstein sagen hören:DieGeschichte mit der Liturgie und Agende macht mir in tägli-chen unmittelbaren Erlassen mehr zu schaffen, als das übrigeganze Ministerium." /

Der König wollte auf der einen Seite im Gefühl Sei-ner Würde als Landesherr und als erster Fürst des prote-stantischen Deutschlands auf das litui-Kieuin SeinerAhnherren nicht verzichten und die Sache nicht aus denHänden geben, da Er wohl fühlte, daß ohne Seine Autori-tät sie nicht zu Stande kommen würde; auf der anderenSeite erkannte Er aber auch die Rechte der evangelischenKirche, die sich a priori im,Glauben an ihren göttlichenStifter und Herrn in sich selbst constituirt. Er war zwarein Gegner der Hierarchie, von deren willkürlicher Machtdie Reformation befreiet hatte; doch schätzte und ehrte Erden evangelisch-geistlichen Stand als solchen, und wenn der-selbe auch die Kirche und ihre Gemeinden nicht repräscntirtund keine Herrschaft üben, sondern nur Gchülfe der Freudesein soll, so sah Er doch ein, daß er, als verordnetes Or-gan der gemeinschaftlichen Erbauung, darin eine Stimmehatte. Diese mußte nach Seiner Ansicht hier hörbar werden,da aller Zwang besonders in religiösen Dingen Ihm verhaßtwar und Freiheit des Willens und Herzens Er über Allesschätzte. Bei solchen Gegensätzen waren Ihm dieselben keinDilemma, vielmehr wußte Seine Weisheit, Mäßigung undRuhe, Beides miteinander zu vereinigen; und Er that Bei-des. In dem Königlichen -von Ihm mit Seinem Namenunterschriebenen und der Agende vorgedruckten Erlasse sprichtsich Selbstständigkeit, Würde und Sein gutes Recht vollstän-dig motivirt und religiös aus, und man sieht und findet ,