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3,1 (1846)
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kirche besehe. Bei solchem Interesse glaubte Er den Standder evangelischen Geistlichen, für deren Amt Er werkthätigsorgte, überall auf Seiner Seite zu haben, und besondersrechnete Er auf dessen freudige Zustimmung und Mitwirkungin einer Angelegenheit, welche die Ehre und Würde derKirche betraf; Er erwartete dieselbe um so sicherer, da die-selbe eine Anordnung war, die, uralt, das Ansehen der Re-formation für sich hatte. In solcher wohlgemeinten Voraus-setzung ließ Er die Liturgie und ganze Agende, als Er nachSeiner Meinung damit fertig war, durch den geistlichen Mi-nister den Kirchcnbehördcn im Lande zuschicken. Von diesenerhielten sie alle Superintendenten, die mit ihren Diöcescn ihrgutachtliches Votum abgeben sollten. König Friedrich Wil-helm III. befolgte darin Seinen ausgesprochenen Grundsatz,in der Kirche Nichts für Seine Person als Regent zu befeh-len; und weil Er wiedergab, was sie gehabt, aber zu ihremNachtheil verloren hatte, so rechnete Er auf freie Zustimmung,die Er für nöthig hielt.

Sack, Ribbeck, Hanstein, Offelsmeicr und mir, war beieiner Maßregel, die der Monarch unmittelbar erlassen hatte,nicht wohl zu Muthe. Besser, als Er es wissen konnte,kannten wir die in der evangelischen Kirche eingerissene theo-logische Divergenz. Die Polemik über Rationalismus undSupra - Rationalismus hatte Parteien gebildet, die sich schroffund feindselig gegenüberstanden. Die Sachen waren so an-gethan, daß man die eine darum gegen sich hatte, wennman zur anderen sich bekannte; am Schlimmsten kam manweg, wenn man vermitteln wollte: dann nannten beide Par-teien dieß Achsclträgerei. Jede hatte ihre Organe, von bei-den Seiterr erschien eine Menge debattirendcr Schriften, und