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Bemerkung, „daß zwar gegen das allgemeine apostolischeGlaubcnsbekenntniß, welches bekanntlich von den Apostelnselbst nicht herrühre, Manches zu erinnern sei, aber dennochseine Aufnahme aus vielen triftigen Gründen erfolgen müsse;aber weniger sei dieß nach der Meinung vieler Theologender Fall bei dem Nicenischen und dem Athanasianischen.Jenes sei im Jahre 325, dieses 133 gegen damalige kirch-liche Irrlehren verfertigt, die jetzt gar nicht mehr existirten,die Aufnahme derselben in unsere jetzige Agende sei alsoohne allen Zweck. Diese Symbole wollten das Geheim-nis der Dreieinigkeit erklären, welches, als solches, dochunerklärbar, und in Wahrheit gegen die Bibel sei, welchewohl von dem Vater, dem Sohne und dem heiligen Geiste rede,aber gar nicht den Ausdruck von Personen brauche; sie han-dele gar nicht von dem Verhältnisse dieser Drei gegenein-ander, fasse vielmehr diese Lehre von der praktischen Seiteund schärfe in dieser Beziehung unsere Pflichten ein. DasNicenische und Athanasi'anische Glaubcnsbekenntniß thue ge-rade das Gcgentheil und lege der dogmatischen Seite, ohnedie praktische zu berühren, einen zu großen Werth bei, knüpfesogar an solche Annahme die Bedingung ewiger Seligkeit,und an die Nichtannahme die ewige Ncrdammniß, — dieß seigegen den Geist des Evangeliums. Dazu komme, daß die ge-wagte intolerante Erklärung anstößig und gegen die gesundeVernunft sei, der heiligen Schrift gar nicht gemäß, welchein Uebereinstimmung mit der Natur Vieles lehre, welches zwarüber, aber Nichts, das wider die allgemeine Vernunftsei; man wäre also der unvorgrciflichen Meinung, daß dasNicenische und Athanasianische Glaubensbekcnntniß, als fürunsere Zeit unpassend und unerbaulich, in unsere Agendewohl nicht aufzunehmen sei." Der König antwortete: „Abervr. Luther hat sie doch aufgenommen!" „Luther," crwiederte