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dclt werden soll, war die Willkühr eingetreten. Es gabkeinen Richter in Israel; Jeder that, was ihm wohlgesiel;jeder Prediger folgte seiner Einsicht, seiner Ratio; der innereZusammenhang war zerrissen und in jeder Kirche anders.Dieß war selbst der Fall bei der Hof- und Garnison-Kirche,die der König mit Seinem Hause besuchte. Ihrer ursprüng-lichen Bestimmung nach war sie, besonders seit der Zeit ihresErbauers, König Friedrich Wilhelms I., eine Simultan-Kirche.Wenngleich in ihr Alles gemeinschaftlich, so war sie doch in-nerlich und äußerlich getrennt durch den Unterschied der Con-scssion; die lutherische und reformirte zog bestimmte Grenzen,und dieß ging so weit, daß selbst beim öffentlichen Gottesdienstdiese Verschiedenheit hervortrat. Die reformirte Gemeindebrauchte bei Sonn- und Festtagen, bei der Borbereitung zumheiligen Abendmahl, bei diesem selbst, wie bei Taufen undTrauungen, die gedruckten Formen, welche in der Hof- undDom-Kirche zu Berlin im Gebrauche und durch denselbensanctionirt waren. Nach dieser Ordnung fand, nachdem einigeWerse gesungen waren, ein allgemeines Altargebet statt, unddas Ganze schloß nach der Predigt mit einem ebenso vorge-schriebenen Gebet. Der lutherische Prediger, damals derFeldprobst Offelsmeyer, hatte diese Vorschrift nicht; und diealte, die vor ihm im Gange war, gebrauchte er nicht, erwar ein freisinniger Mann, der sich bei allen Functionenseines Amtes ohne alle festen Formen bewegte, und dieß sielim Ganzen genommen nicht auf, da er Würde und Pietätbesaß. Dem Könige aber gefiel überhaupt, und insbesonderein Seiner Kirche, solche Verschiedenheit nicht, Er wollte undverlangte Conformität. Bei dieser Gelegenheit sprach Erunwillig schon im Jahre 1814 in einer Privat-Audienz fol-