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Berlin oder Geschichte des Ursprungs, der allmähligen Entwickelung und des jetzigen Zustandes dieser Hauptstadt : in Hinsicht auf Oertlichkeit, Verfassung, wissenschaftliche Kultur, Kunst und Gewerbe
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die sämmtlich unter dem Stadt-Kommandanten und demPolizei-Intendanten als Obersten standen. Jetzt da dieseBürgcrmiliz ganz eingegangen ist, wird die Polizei von derhier am 30. Juli 1812 errichteten Land- und Grenz-Gen-darmerie unterstützt, die aber hinsichtlich der Disciplin un-ter dem Kommandanten von Berlin als ihrem Chef sieht.

Nach der Städtcordnung vom 19. November 1808 istder ganzen Stadtgemeine der Magistrat vorgesetzt. Er be-steht aus einem Ober-Bürgermeister, einem Bürgermeister,9 besoldeten und 15 unbesoldeten Stadträthcn. Zu demPosten eines Ober-Bürgermeisters werden drei Kandidatenvon den Stadtverordneten in Vorschlag gebracht, von wel-chen der König einen bestätiget. Von eben denselben wer-den sämmtliche Magisiratsglieder gewählt und die Wahlenvom Ministerium des Innern genehmiget. Der Magistratwählt die Subalternen, jedoch unter Genehmigung der Stadt-verordneten, welche auch die Besoldung der Mitglieder undBeamten des Magistrats festsetzten. Das Plenum des Ma-gistrats hält seine Sitzungen wöchentlich zweimal, Dien-stags und Freitags, auf dem berliner Rathhause. In derZeit der Roth am Anfang der gegenwärtigen Epoche mußteder Magistrat Schulden kontrahiren und crcirtc daher Stadt-obligationcn z in Folge aber einer geregelten und zweckmäßi-gen Administration wird diese Schuldenlast allmählig getil-get, und die Stadtobligationcn stehen über dem Nominal-werthe. Vom Magistrate hängen ferner ab die Scrvis-und Einquartirungs-Kommission, die Gewerbesteuer-Dcpu-tation, die berlinische Schulkommission zur Aufsicht überalle städtische Schulen und die Armendirektion, da Armen-pflege auch in Folge der Städteordnung Kommunalsachegeworden und daher das vom König Friedrich 1. gestiftetekönigl. Armendirektorium aufgelösct worden ist^).

t) s. die öffentliche Armenpflege in Berlin, ein -von der Armen-direktion im I. 1828 herausgegebenes offizielles Werk.