ner und Garnisonen von Berlin und Potsdam mit allenSorten von Brennholz, zu festgesetzten Preisen, zu ver-sorgen i).
Das von Friedrich Wilhelm I. organisirte Finanzde-partement, oder Gcneraldircktorium, das damals die Attri-butionen des Kriegcs-Ministcriums oder wenigstens des Oe-konomie-Dcpartcmcnts desselben, so wie der Ministerien desInnern und der Finanzen in sich vereinigte, und unterwelchem die Ober-Krieges- und Domainen-Rcchnungskam-mcr, das General-Proviantamt, und außer mehreren Gene-ral- und Spczialkassen, die Kurmärkische Krieges- und Do-mainenkammer als Provinzialbehörde unmittelbar standen,hatte bis zum I. 1766 das Akzise - und Zollwescn durchdie von dem General-Direktorium ressortircnden Domainen-kammern verwaltet. In dem eben gedachten Jahre wardeine besondere General-Akzise - und Zolldircktion oder Regieerrichtet, und von Finanz- und Akziscbcamtcn verwaltet dieder König aus Frankreich kommen ließ; sie hielt ihre Ver-sammlungen und hatte ihre Bureaus in der jetzigen Amts-wohnung des Finanzministcrs, hinter dem Zeughausc No. 1.Für Berlin war die ihr untergeordnete Akzise- und Zolldi-rcktion am alten Packhof No. 1. Dagegen wurden im I.1768 und 1770 zwei neue Spczial-Dcpartcments des Ge-neral-Direktoriums gestiftet, das eine für das Berg- undHüttenwesen, das andere für die Forsivcrwaltung.
Da es für die Gutsbesitzer in der Mark an Personal-Kredit fehlte, und daher der Zinsfuß, allen Verboten zumTrotze, so hoch war, daß diese Gutsbesitzer Bedenken tra-gen mußten, sich auf Verbesserungen durch angelichcnc Ka-
1) Ein Haufen Buchenholz kostete 19 Thaler. Eichenholz, 16 Tha-ler M Groschen (25 Sgr.) Elsen- und Birkenholz 15 Thl. 29 Gr. (25Sgr.). Kiehncn Kloben, IliThl. 19 Gr. (12j Sgr.). .Wehnen Knüppel,11 Thl. 12 Gr. (15 Sgr.). Stubbenholz 9 Thl. 12 Gr. (15 Sgr.). DerHaufen (zu Klafter gerechnet) soll 9 Fuß Hohe und 18 Fuß Längehaben. Die Klobenlänge ist 3 Fuß.
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