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Berlin oder Geschichte des Ursprungs, der allmähligen Entwickelung und des jetzigen Zustandes dieser Hauptstadt : in Hinsicht auf Oertlichkeit, Verfassung, wissenschaftliche Kultur, Kunst und Gewerbe
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Bürgern zu fordern, ohne des Kurfürsien oder feines Stell-vertretersVollbort und guten Willen" i).

Für die Aufopferung der alten städtischen Freiheit?welche sich freilich wohl nicht wehr recht in die Verhalt-nisse der Zeit mochte fügen wollen, war es kein erheblicherErsatz,daß der Rath künftig zu Berlin besonders, undzu Köln besonders, jährlich frumme Lüte, sundcrlicken utden Vicrwcrken vorann, unn ut den gcmcynern Borgernto Borgcrmeisier unn to Rathmanncn kcfen dot also,dat sie keinen bcfründctcn Rath nicht kesen", und die Bür-germeister und Rathmannen, bei ihrem Abgänge, denen,welche nach ihnen würden erkohren und bestätiget werden,so wie vier Gewcrksmcisicrn, welche dazu geschickt wären,von allen städtischen Einnahmen und Ausgaben redlicheRechnungen zu pflegen 2).

Der Schoppen wird in dieser, die Reformation desStadtregiments bestimmenden, Urkunde gar nicht gedacht,vermuthlich weil der Kurfürst schon damals im Sinnehatte, die Gerichtsbarkeit als ein ursprünglich herrschaftli-ches Vorrecht wieder an sich zu nehmen. In der That,da ein Theil der mit dieser neuen Ordnung der Dinge un-zufriedenen Bürgerschaft sich gegen die von dem Kurfürstengetroffene Einrichtung auflehnte, so benutzte Friedrich II.diese Gelegenheit, um noch in demselben Jahre 1442 derStadt die obern und Niedern Gerichte zu entziehen und denBalthasar Hacken als Richter einzusetzen. Die Gcmüthcrwurden durch dieses Verfahren noch mehr erbittert, unddie Unzufriedenen erklärten die von dem Kurfürsten getrof-fene Maßregel für nichtig, ordneten einen neuen gemein-schaftlichen Rath beider Städte an, nahmen den BalthasarHaken gefangen, und trieben einen ihrer Mitbürger, Bal-

1) Witten, 1820. S. 73.

2) Nicolai, Beschreib, von Berlin, Tb. I. S. 332. Witten,1820. S. 74.