Billigen und Gütigen, von eincin Seiner UnterthaneN, voneinem Bürger in Berlin, von einem Handwerker, der fürIhn gearbeitet hatte, und der sein Geld nicht bekommenkonnte, vor dem Richtcrstuhl der Gerechtigkeit gefordert zusehen. Gewiß hatte der edle König Recht und der TischlerUnrecht. Und doch kam es anders. Das Königliche Kammer-gericht, mit welchem schon der Müller in Suns-smici demGroßen Friedrich gedroht, berühmt wegen seiner unparteiischenfreimüthigcn Gerechtigkeit, hatte die Untersuchung, und dieActen des Klägers und des Verklagten lagen vollständig vor.Die Rechnung des Künstlers wurde untersucht, jedes einzelneStück von vereideten sachkundigen Taxatoren abgeschäht;und diese Taxe siel höher noch als die angesetzte aus, so daßals Resultat hervortrat: „der Tischler habe nicht zuviel fürseine gut und sauber verfertigte Arbeit gefordert, und dieganze Rechnung sei in legaler Ordnung." Er gewann alsoden Proceß gegen den König. Der König ließ ihn rufen,und ihm die ganze Summe auszahlend, sagte Er in einemmilden Tone zu ihm: „Sie kam mir allerdings zu hochvor. Ich habe mich aber darin geirrt. Das gerechte Kam-mergericht hat gegen mich und für Sie entschieden. Siesind ein braver, geschickter und redlicher Mann, — sollen fernerfür mich so lange ich lebe arbeiten. Dieses geschah auchwirklich. Man hat, wiewohl irrig, behauptet, der Könighabe alles dieß nur zum Schein gethan, um an Seinemeigenen Beispiele die Wahrheit hinzustellen: „Vor der Hei-ligkeit des Gesetzes sind ohne Ausnahme alle Unterthancnsich gleich und selbst der König ist unter demselben." *)
') Nach der mündlichen Mitthcilung des Geheimen Kabinets-RathsAlbrecht.
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