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der Bckenntnißschriften entsprechende Ordnung, die sichauf die Autorität der evangelischen Agenden aus den erstenZeiten der Reformation gründen, festzustellen, und alleschädliche Willkur und Verwirrung davon fern zu halten;mithin ist das Begehren derer, welche aus Abneigung ge-gen die Union auch der Agende widerstreben, als unstatt-haft, ernstlich und kräftig abzuweisen. Auch in nicht uniir-ten Kirchen muß der Gebrauch der Landesagende, unterden für jede Provinz besonders zugelassenen Modifikationen,stattfinden. Am wenigsten aber, — weil es am unchrist-lichstcn sein würde, — darf gestattet werden, daß die Feindeder Union, im Gegensatze zu den Freunden derselben, alseine besondere Religionsgcsellfchaft sich constituircn. — Ichbeauftrage Sie, gegenwärtigen Erlaß durch die Regicrungs-Amtsblätter zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den Wsten Februar 1834.
Friedrich Wilhelm."
An
de» Staatsmimster Freiherr«von Altcnstein.
Man fühlt es diesen Worten an, aus welchem Geistesie geflossen sind und was damit gemeint ist. Auf der einenSeite erblickt man mit Ehrfurcht den regierenden Herrn, deres nicht dulden kann, und es nicht hingehen lassen will, wennUnordnung und Willkür in der Kirche einreißen; Er ist sichSeiner Bestimmung würdevoll bewußt und redet kategorisch,und man freuet sich des mächtigen Schirmherrn; aber weitergeht Er auch nicht, Er ist inne worden, daß hier ein Ele-ment waltet, in welchem sich Nichts befehlen läßt, Er wünschtnur und hofft, — ist weit davon entfernt, in dieser zartenGewisscnssache irgend Etwas erzwingen zu wollen! Zwar