Druckschrift 
3,2 (1846)
Entstehung
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anlassungen angewiesen habe, im Zusammenhange bekanntgemacht werden."

Die Union bezweckt und bedeutet kein Aufgeben desbisherigen Glaubensbekenntnisses, auch ist die Autorität.»welche die Bekcnntnißschriftcn der beiden evangelischen Con-fessioncn bisher gehabt haben, durch sie nicht aufgehobenworden. Durch den Beitritt zu ihr wird nur der Geistder Mäßigung und Milde ausgedrückt, welcher die Ver-schiedenheit einzelner Lchrpunkte der anderen Consessionnicht mehr als den Grund gelten läßt, ihr die äußerlichekirchliche Gemeinschaft zu versagen. Der Beitritt zur Unionist Sache des freien Entschlusses und es ist daher eineirrige Meinung, daß an die Einführung der erneuertenAgende nothwendig auch der Beitritt der Union geknüpftsei, oder indirect durch sie bewirkt werde. Jene beruhetauf den von Mir erlassenen Anordnungen, dieser gehetnach Obigem aus der freien Entschließung eines Jedenhervor. Die Agende stehet mit der Union nur in sofernim Zusammenhange, daß die darin vorgeschriebene Ord-nung des Gottesdienstes, und die für kirchliche Amtshand-lungen aufgenommenen Formulare, weil sie schriftmäßigsind, ohne Anstoß und Beschwerde auch in solchen Ge-meinden, die aus beiderlei Confcssionsverwandten bestehen,zu gemeinsamer Förderung christlicher Gottesfurcht undGottseligkeit in Anwendung kommen können. Sie ist auchkcincswcgcs bestimmt, in der evangelischen Kirche an dieStelle der Bekenntnißschristen zu treten, oder diesen ingleicher Eigenschaft beigesellt zu werden, sondern hat ledig-lich den Zweck, für den öffentlichen Gottesdienst und dieamtlichen Verrichtungen der Geistlichen eine dem Geiste