1l>2 Französische Zustände. It.
dein nlttcstamcntalischcn Moses in schauerlichster Nalveiät vorfinden.Leben nin Leben, Auge nin Auge, Zahn nin Zahn. Mit dem Marlhrtvde des großen Versöhners fand auch diese Idee der Sühne ihrenAbschluß, und wir können behaupten, der niildc Christus habe deinantiken Gesetze auch hier Persönlich Genüge gcthan und dasselbe auchfür die übrige Menschheit ausgehoben. Sonderbar! wahrend hierdie Religion im Fortschritt erscheint, ist es die Philosophie, welchestationär geblieben, und die Strafrechtsthevrie unserer Philosophenvon Kant bis ans Hegel ist, trotz aller Verschiedenheit des Ausdrucks,noch immer das alte gas talionis. Selbst unser Hegel wußte nichtsBesseres anzugeben, und er vermochte nur die rohe AnschannngSweise einigermaßen zu spiritualisiercn, ja, bis zur Poesie zu erheben.Bei ihm ist die Strafe das Recht des Verbrechers; nämlich indem dieser das Verbrechen begeht, gewinnt er ein unveräußerlichesRecht ans die adäquate Bestrafung! letztere ist gleichsam das objektiveVerbrechen. Das Prinzip der Sühne ist hier bei Hegel ganz dasselbe wie bei Moses, nur daß dieser den antiken Begriff der Fatalitätin der Brust trug, Hegel aber immer von dem modernen Begriffder Freiheit bewegt wird! sein Verbrecher ist ein freier Mensch,das Verbrechen selbst ein Akt der Freiheit, und cS muß ihm dafürsein Recht geschehen. Hierüber nur ein Wort. Wir sind dem allsncerdvtalen Standpunkt entwachsen, und es widerstrebt uns, zuglauben, daß, wenn der einzelne eine Unlhat begangen, die Gesellschast in eorxors gezwungen sei, dieselbe Unthat zu begehen, sie seicrlich zu wiederholen. Für den modernen Standpunkt, wie wir ihnbei Hegel finden, ist jedoch unser socialer Zustand noch zu niedrig;denn Hegel setzt immer eine absolute Freiheit voraus, von der wirnoch sehr entfernt sind und vielleicht noch eine gute Weile entferntbleiben werden.
Unsere zweite große Straftheorie ist die der Abschreckung. Dieseist weder religiös noch philosophisch, sie ist rein absurd. Hier wirdeinem Mensche», der ein Verbrechen beging, Pein angethan, damitein dritter damit abgeschreckt werde, ein ähnliches Verbrechen zu begehen. Es ist das höchste Unrecht, daß jemand leiden soll zum Heileeines andern, und diese Theorie mahnte mich immer an die armensonkkrs-cioulsurs, die ehemals mit den kleinen Prinzen erzogen undjedesmal durchgepeitscht wurden, wenn ihr erlauchter Uamcrad irgendeinen Fehler begangen. Diese nüchterne und frivole AbschrecknngS-theorie borgt von der sacerdotalen Theorie gleichsam ihre pompssknirsbrss, auch sie errichtet auf öffentlichem Markt ein o-rstrum cloloris,um die Zuschauer anzulocken und zu verblüffen. Der Staat ist hierein Charlatan, nur mit dem Unterschied, daß der gewöhnliche Char-latan dir versichert, er reiße die Zähne ans, ohne Schmerzen zuverursachen, während jener im Gegenteil durch seine schauerlichen