Druckschrift 
Maylands Steuerverfassung : mit Anm. nebst einer Darst. d. Steuerverfassung von Tirol
Entstehung
Seite
124
Einzelbild herunterladen
 

*24

Auf dieselbe Art verfährt mau mit der Eintra»gung und Gegeneinanderstellung der wegen zwölfKinder und wegen Erbpacht der KirchengüterBefrey ten.

Zufolge des Edikts vom 22. Dec, 1755 mulsalle Jahr eine neue Beschreibung der gewöhn-lichen Wohnhäuser verfafst werden. Diese Ver-richtung ist gleichfalls wichtig; denn durch dieneu erlassenen Beschlüsse der Steuerbehörde er-leiden die bestehenden Verzeichnisse verhältnifs-mäfsige Veränderungen, und es würde ohne die»sen Behelf grofsen Zeitaufwand kosten, um einenrichtigen und genauen Ausweis über die Rück-stände und den Ueberschufs in jeder Gemeindeund Landschaft herauszubringen, dieser ist abervon unbedingter Nothwendigkeit bey dem Ent-würfe der neuen Steuerumlage, und bey denSteuerrollen , welche den Landschaften zurRichtschnur der Steueranlagen vorgelegt werdenmüssen.

Der Zweck den steuerbaren Grund zu er-halten, führt mit sich die Nothwendigkeit, dieGrenzscheidungen und ihre durch Flüfse undW.ildbäche verursachten Veränderungen zu un.tersuchen; so ist es daher Pflicht dieses Amtesnach den vorgenommenen Grenzbesichtigungen ,welche das neue Steuergesetz alle zehen Jahreanbefiehlt, und die Steuerbehörde nach Bedürf-nifs von Zeit zu Zeit anordnen mufs, die Fluren-karten zu berichtigen. Und da durch die Zeit,dem beständigen Gebrauch und unvermeidlicheZufälle, viele Karten abgenützt und unbrauch-bar werden , und manchmahl auch veriohren