V o r r e d e
des
Her ausgebers.
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■*—'ie liegenden Güter eines Staates auf einegleiche Art zu belegen , ist der Zweck derSteuerbereitung (censimento). Sie begann un-ter K. Karl V. Allein so vielfältiger Wech-sel der politischen Begebenheiten, haben de-ren Einführung bis zu dem Jahr 1759 verhin.dert. Seit dieser Epoche ist sie in der Folgenach und nach so verbessert worden, dafsman gegenwärtig mit vollem Rechte sagenkann, sie sey der Vollkommenheit der siefähig ist, sehr nahe.
Der gelehrte Graf Johann Rinald Carli,ehemahliger Präsident der königlichen Kam-mer in Mayland, hat in gegenwärtigem Werk-chen die Geschichte der Steuerbereitung undder Art, wie sie bis zu ihrer Einführung fort-
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