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Maylands Steuerverfassung : mit Anm. nebst einer Darst. d. Steuerverfassung von Tirol
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gehen, so ist auch nothwendig, dafs sie vonden Zeichnern immerwährend erneuert werden.

Es würde gegen die Wahrheit seyn , wennman sagte, dafs dieses Amt alles das, was zurVollendung dieses Werkes erforderlich ist, tag»lieh ohne Aufschub fördert ; denn aufser demMangel der Umschreibungen und des Katastersbleiben noch rückständig der Anhang öder dieEintragung der Steuerbogen einiger zugetheiltenoder getrennten Gemeinden, und die Steuerum-lage auf Grund und Boden bis zu dem Jahre1757. Daher wäre es zweckmäfsig, die ganzeNummerirung der Stücke zu erneuern, damitdie Zahlen durch eine jede Gemeinde nach einander fortliefen, und auf Flürenkarten sich bezo-gen, Eben so zweckmäfsig wäre es , die Tafeln,Kataster und Umschreibbücher zu erneuern , umalle Hothwendige Theile mit einander zu verei-nen,- denn die gegenwärtigen Lager- oder Grund-bücher der besagten Gemeinden sind unordent-lich uud verwirrt, mehrere Parthien mit einemBesitzer vermengt, und stimmen mit den Haupt»parthien nicht überein. Seit dem J. 1768 hat maneinen Vorschlag gemacht, wie durch Eintheilungnach den Landschaften den Mängeln der Um.Schreibungen und de 3 Katasters leicht abzuhel-fen wäre. Vielleicht wird das Bedürfnil's zu ei-ner andern Zeit fühlbarer werden u),

a) Diesen Gebrechen ist seitdem abgehoben worden,Siehe Tarantola N, VII,