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III. Th eil.
Die innere Einrichtung der angeordneten Voll-ziehungsbehörden der neuen Steuerverfassung.
Wirkungskreis der Obcrsteuerhehörde.
§• i.
Wir haben bemerkt, welche Grundsätze dieSteuerkommission aufgestellt und befolgt hat,um im ganzen Staate die Gleichheit der Steuerneinzufiihren und festzusetzen; um die wachsen-den Unordnungen von der Wurzel her auszurot-ten, welche unglücklicherweise zur Zeit Karl V.au» einem schlecht überdachten Steuersystem beyder öffentlichen Verwaltung eingerissen sind,und um die Theile des Staates mit ihrem Gan«zen, dem sie der natürlichen Lage nach ange-hÖren sollten, zu verbinden ; nämlich die Ge-meinden mit den Hauptstädten der Landschaf-ten , und die Landschaften mit dem ganzenStaat,
Wir haben ferner gesehen , dafs die Auf-stellung eines Verwaltungssystem, es mag nochso gut entworlen seyn, nicht genug ist, wennnicht zu gleicher Zeit zu seiner wirklichen Ein.führung und dauernden Erhaltung die nöthigenAnstalten getroffen worden sind. Man hat daherdie Bande und Zügel angelegt,, mittelst welchereine in Maylanö unter den Augen der Regierungniedergesetzten Behörde imStande wäre, auf