Weil nebst der königlichen Auflage jedeLandschaft und eine jexle Gemeinde ihre beson-deren , von Schulden und Kosten herriihrendenAusgaben hat, die alle Jahr zu bestreiten sind ;so werden alle die besonderen von ihnen zu be-streitenden Kosten zu der Landschaftsteuer ge-schlagen , und auf dieselbe Art verfährt manbey allen Gemeinden des Staates. Um in sol-chen kleinen einzelnen Fällen mit Zuverlässig-keit Vorgehen zu können , sind die Gemeindenverpflichtet, einen Kostenüberschlag für das fol-gende Jahr zu übergeben, und nachdem man ihngeprüft und genehmigt hatte, so wird er zurallgemeinen Kenntnifs kundgemacht, und genanntder vorläufige Kostenanschlag (Bi!ancio preven-tivo); am Ende des Jahres übergibt jede Ge-meinde eine vollständige Rechnung der Ausgabenund Kinnahmen, welche buchhalterisch berich-tiget den wirklichen Kostenbetrag ausmacht, ge-nannt (Bilancio consuntivo).
Alle diese Untersuchungen gehören in denbesonderen Wirkungskreis dieses Amtes , unddurch dasselbe müssen die Bemerkungen so klarund bestimmt ausfallen, dafs in ganzem May.länder Staate Niemand , wer er auch immer ist,ohne Wissen der Obersteuerbehörde, über diegeringste Summe willkührlich verfügen kann. 15?Kanzler, zerstreut in dem ganzen Staate, undvon der Behörde abhängig, müssen über dieVollziehung der Befehle wachen. Die Steuerein-nehmer dürfen nichts mehr eintreiben, als wasder Steuerbogen aussagt, oder die ihnen vondem Kanzler zugefertigte Anweisung; und diese