des Protocoll zu halten mit passenden Anmer-kungen in Betreff der sich ergebenden Verände-rungen in den Personen oder Gütern. Auf die?selbe Art rnul's ein anderes Protokoll geführt,werden über die Befreyten auf dem Lande, nichtallein in Betreff der Gründe, als vielmehr wegender Gewerb- und Personalsteuer, damit dieSteuerbehörde den schuldigen Ersatz zwischenden Gemeinden den Landschaften und dem Staa-te nach den dreyjährigen , auf diese Art be-währten Tabellen mit Zuverlässigkeit ausmessenkönne , und zum Gebrauche dienen könnten.
Was dem Fleifse dieses Verwaltungszweigesdie meiste Beschäftigung und Arbeit giebt, sinddie geistlichen und bevorrechteten Befreyungen,die erbzinslichen Vergütungen,, der standesmä-fsige Umerhalt der Pfarrer, und andere pfriind-liche Angelegenheiten, worüber dieses Amt zuGunsten des öffentlichen steuerbaren Fonds mitaller Genauigkeit die Pflichten des Recht.san-walds verrichten mufs. Es ist, daher erforderlichmit vieler Umsicht vorzugehen, um die Zuver-lässigkeit der Nachrichten zu erhärten, und dievorgebrachten Rechtsgründe zu prüfen. Viel grö-fsere , und ins Kleine gehende Umsicht fordertdie Berechnung und Ausmessung des Unterhal-tes der Pfarrer, der vermöge des Konkordats mitRom nicht blofs nothdürftig , sondern auch denConcilienschlüssen gemäfs seyn soll. Mühsam istsicherlich die Untersuchung der verschiedener*Angaben in den, von den Pfarrern übergebenenAusweisen, und nicht minder die Scheidung derbetreffenden Besitzungen, zufolge der königk