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Maylands Steuerverfassung : mit Anm. nebst einer Darst. d. Steuerverfassung von Tirol
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Hand erworbenen Güter halte, solche mit denZahlen der Mappen bezeichne, und auf demAbschätzungsbogen in Abschlag bringe, damitim Uebertretungsfalle, wo eine Fiskalklage er-hoben werden konnte, ein jeder dergleichenGrund mit Bestimmtheit langegeben werden kön-ne, Ein anderes jährliches Verzeichnifs mufs ge-führt werdeD, welches den Betrag des KapilaL-werthes der vereinbarten (consolidate) Güter ent-halte; ein anderes der Güter, auf welchen dietodten Hände das nutzbare oder grundherrlicheEigenthum erworben haben ; ein anderes der inErbpacht gegebenen Güter; ein anderes enthal-tend die Eigenschaft und den Kapitalvverth derGründe , welche aus einer todten Hand in eineandere, oder aus dieser auf eine weltliche Per-son übergangen sind , und umgekehr' ; damitman je.des Jahr alles das übersehen kann, wasfür die öffentliche Belegung übrig bleibt Mittelstdieser Vormerkbücher aller Gründen wird dieKenntnifs des wichtigen Gegenstandes erleich,tert, und die Steuerbehörde in den Stand ge-setzt, die nöthigen Vorkehrungen mit sichererHand zu treffen, und mit reifer Ueberlegung zuWerke zu gehen. Als Vormünder und Bewahrerder Rechte nicht nur der Gemeinden , sonderndes steuerbaren Fonds des ganzen Staates, ist esdes Amtes der Steuerbehörde daraufzu wachen,dafs der Steuerfond keinen JNachtheil und keineVerminderung erleide; folglich mufs sie ein un-verwandtes Aug auf jene halten, welche Steuer-freyheit ansprechen, indem die Befreyung demeinen zu bewilligen so viel ist, als die auücrtn

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