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ten die Gemeinden zu einer Gleichheit gebrachtwerden können , indem man ihnen Mittel an dieHand gab, das Uebermafs ihrer Schulden undGemeindelasten zu bezahlen. Hätte man daserreicht, so war der Weg zur Ausgleichung derLandschaften leicht und offen : und nach diesemhätte man damahls ohne viele Mühe mit einerAnlage von einem oder zwey Denaren des Jah-res auch zur Tilgung der Staatsschulden gelan-gen können. Von einem gut zusammenhängen-den, auf einem festen Grund gebauten und mitgleicher Standhaftigkeit und mit gleichem Elei-fse aufrecht erhaltenen und beschützten Systemkann man alles Gute hoffen. Man mul's aber be«kennen, dafs diese Vollkommenheit der Staats-wirthschaft noch weit entfernet ist. Es ist dahergenug auf der guten Bahn fortzufahren, nämlich,auf die genaue Vollziehung der erlassenen Gese-tze und der guten und weisen Voranstalten zudem einzigen Zwecke zu beharren, auf den die-se ganze grofse Arbeit gerichtet war, und dieimmer dem menschlichen Verstände Ehre ma-chen wird; nämlich Gleichung der Auflagen,nicht nur der königlichen, sondern auch derlandschaftlichen, und der Gemeindeabgaben.
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