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Maylands Steuerverfassung : mit Anm. nebst einer Darst. d. Steuerverfassung von Tirol
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die Redner und Syndiken einzeln das Recht unddie Vollmacht, alles das zu verhandeln und vor-zustellen , was insbesondere ihre Städte undLandschaften betrifft.

Man schritt daher zuerst zu der neuen Gestal-tung der Städte mit dem festen und standhaftenGrundsätze, dals die öffentliche Verwaltung nurMännern übergeben werde, diein den Landschaf-ten Besitzungen haben, und denen an einer gutenVerwal-tung gelege.n ist. Man hat daher beschlos-sen , dals einige Personen erwählt werden sol-len durch die Stimmen der Dechaneyen oderKreise, aus denen die Landschaften bestehen,die anderen durch den gesammten Handelsstand,und beyde sich vereinen mit den vornehmstenBürgern einer jeden Stadt, woraus sich danneine allgemeine Kathsversammlune nach Ver-hältnifs der Umstände einer jeden Landschaftbilden wird. Ein einziges Beyspiel wird hinrei-chen, einen Begriffder neuen Gestaltung zu ge-ben: und dieses sey die Gestaltung von Cremona,die kraft eines Edicts vom 9. Jänner 1 75s; vorsich ging. In demselben wird verordnet, dals dieallgemeine Rathsversammlung zu bestehen habeaus den aristocratischen Verordneten der Städteaus den in seinem Gebiethe am meisten Begüter-ten, und aus vier Verordneten des Handelsstan-des. Die Rathsglieder (decurioni a), welche nach

n) Die italienischen Städte haben so manche iJeber-hleibsel von der ehemahligen römischen Mttnici-