Neue Gestaltung der Regierung und Verwal-tung der Städte und Landschaften ,
§• 18.
Alle diese so viele Anordnungen -würdenfruchtlos geblieben seyn, wenn man die alter-thiimliche Verfassung der Städte, die alte Weiseder Verwaltung, die alten Partheyungen derLand und Städteeinwohner, immer heftig und inunaufhörlichen Kriegen verwickelt und fortge-trieben, hätte bestehen lassen.
Aus diesem Grunde mufste die CommissionUnter Neri darauf denken, jeder Stadt, Land-schaft und jedem beträchtlichen Markte Gesetzezu geben, damit in Bezug auf das System desgesellschaftlichen Verbandes, und einer klarenund offenkundigen Verwaltung eine bürgerlicheVertretung begründet würde«
Schon seit jener Zeit, als man unter Karl V.die erste Idee einer Steuergleichung erfafste, be-schickten die Städte und die Landschaften dieVersammlungen in Mayland, die Abgeordnetender Städte hiefsen Redner (oratori), und die derLandschaften Sindilen, Diese vereint bildetenUnd bilden eine Versamrhlung (congregazione),Von welcher der Schultheifs (vicario di provvi-sione), oder die erste obrigkeitliche Person derStadt Mayland das Haupt ist ; sie wird Ver-sammlung des Staates genannt. In derselben wur-den nur die allgemeinen Angelegenheiten, welchealle Landschaften und alle Gemeinden insgesammtberühren, verhandelt. Aufser derselben haben
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