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Maylands Steuerverfassung : mit Anm. nebst einer Darst. d. Steuerverfassung von Tirol
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di-, wo sich Besitzer vön beträchtlich grofsenGütern finden, liegen in kleinen Entfernungenvon einander; diese sind im Wohlstände undreich, können daher gröfsere Besoldungen ihrenKanzlern auswerfen, die weniger Beschwerdenund Kosten haben. Wach den Grundsätzen einergleichen Gesellschaft dachte man, eine bestimm-te Summe au der allgemeinen Auflage zuzuschla-gen, und sie hernach unter die Kanzler, wie esbey allen Beamten der Steuerbehörde geschieht,zu vertheilen. Allein zur Zeit der Steuerkom>.mission unter Neri waren die Umstände der Re^gierung und des Staates von Mayland sehr ver-schieden. Die Minister hatten zu viele Einwür-fe, zu viele lästige Streitigkeiten, und zu vieleinnere Kriege zu bekämpfen und zu überwin-den. Es war daher nöthig in die Zeiten sich zuschicken, und iri diesem wichtigen Puncte im Be-treff der Kanzler sich mit jenen Modificationenbegnügen, die man erhalten konnte, und dasVerdienst einer von der Wurzel aus verbessertenUnd festen Einrichtung bessern Zeiten zu über-lassen.

Es war noch überdiefs nöthig Vorschriftenden Steuereinnehmern zu geben und festzusetzen,dafs sie alle drey Jahre neu gewählt werden.Diese mufsten die Gelder der Steuern, der Ge-meindeeinkünfte, der Gewerb- und Personal-Steuer eintreiben und erheben; überhaupt wahreSchatzmeister der Gemeinde seyn, welcher siedienten und genaue Bücher über Einnahme un4Ausgabe halten mufsten.

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