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Maylands Steuerverfassung : mit Anm. nebst einer Darst. d. Steuerverfassung von Tirol
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theilen auf den ganzen steuerbaren Grund, wel-cher auf 63,840,598 Scudi herabgesetzt wordenist. Die Gesammtschätzu'ng beträgt zwar, wie wirsagen werden, 74,908,724 Scudi, die Verminde-rung der Totalsumme kömmt von den als befreyterklärten Gründen her. Nachdem solche Steuerim Verhältnifs der steuerbaren Gründe einer je-den Landschaft zugetheiltworden ist, mulste jedederselben den sie treffenden Betrag (quote) an-erkennen. Zweytens kam die Auflage des Staates.Dieser schlägt zu der königlichen Steuer seineeigenen Schulden zu, und nebst den bürgerlichenund geistlichen Befreyungen auch die Auslagenfür die Universität in Pavia, die königlicheMünzstätte, die Steuer- und Gesundheitsbehör-de etc., welches im Ganzen die Tax- oder kö-nigliche Steuer mitbegriffen gegen 6 MillionenLire, vertheilbar auf die Grundstücke betragenmag. Allein, da zur Enthebung des Grund undBodens die Wohnhäuser der Eigenthümer aufdem Lande, die Gewerb - und Personalsteuer,wie gesagt, mit beytragen, so konnte man dieAuflage des Staates, welche die Grundstücke al-lein traf , auf Lire 5,162,703 beyläufig anschla-gen. Da aber diese gesammten Grundstücke derSchätzung gemäfs am Capitalwerth 63,840,598Scudi vorstellen, so käme in solchem Falle aufeinen jeden Scudo der Abschätzung als Abgabe1 Soldo a) UDd [7 Steuerdenare, oder 19 Münz,denare zu vertheilen oder umzulegen.

dj) 1 Saldo ist hier offenbar ein Druckfehler, denn sowürde die königliche und Staatsauflage Sol-