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gen zwischen den Gemeinden unter einander,und der Landwirtschaft in eine Gleichheit ge-bracht werden , damit die landschaftliche Aufla-ge gleich werde; das bewirkte man, durch wech-selseitige Vergütungen, ohne dafs dabey die Kör-perschaft oder die Gemeinde, welche vereintoder getrennt werden sollte, etwas verlohrenhaben. Waren einige Orte aber zu unverhältnifs-mälsig mehr verschuldet, als die anderen, mitdenen sie sich vereinigten, so führte man daherwegen des ITeberschusses dieser Schulden einebesondere Auflage ein dergestalt berechnet, dalsder besagte Ueberschufs nach einer bestimmtenZeit ganz getilgt seyu würde, und alle eine Ge-meinde bildenden Theile hernach unter einemund demselben Gesetze auf gleichem Fufse le-ben, und eine einzige gleichförmige Abgabe; zah-len konnten. Man schritt dann die Ausgaben ei-ner jeden Landschaft, mit Inbegriff der Haupt-städte derselben, ins Reine zu bringen, und mansetzte gleichfalls für eine jede Gemeinde ihrenKostenanschlag (cartela, Budget) fest. Eine ge-wifs sehr mühsame aber nothwendige Arbeitum den heilsamen Zweck, den das ganze Sy-stem beabsichtigte, zu erreichen. Nun war derWeg zur Einführung der neuen Verwaltungsartgebahnt; man schrieb daher die Formel vor,mit welcher alljährlich die Auflage kund gemachtwerden sollte. Ein Beyspiel wird das hinlänglichaufklären. Die erste Auflage ist die königlicheSteuer genannt, die grofse, kleine Tagsteuer unddie Monathsteucr. Sie beläuft sich jin gemeinemJahre auf Lire 5,106.004, 11. 9. Sie ist zu ver-