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Maylands Steuerverfassung : mit Anm. nebst einer Darst. d. Steuerverfassung von Tirol
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so dafs nicht blofs eine jede Landschaft, sou*dem eine jede Gemeinde in ihrem Innern ver-schiedene Verwaltungen und verschiedene Erhe-bungsarten hatten. Die Hauptgrundlage des Sy-stems war daher, alle diese Verwaltungen abzu.schaffen, und die Steuer nicht nur einer einzigenVerwaltung allein zu übergeben, sondern auchbey den Landschaften und Gemeinden eine gleich*förmige Verwahungsart einzufiiliren , damit alleWillkühr des Menschen beseitigt, und das In-teresse eines jeden Einzelnen, und einer jedenGemeinde ohne Gefährde bleibe. Zu diesem Endewurden die Gebiethe und die Gränzen einer je*den Landschaft und jeder Gemeinde bestimmtund anbefohlen, dafs die Grundstücke jener Ge-meinde unterworfen seyn sollen, zu der sie zu-geschrieben sind , und dafs die Gemeinden jeneLandschaft als die ihrige anzuerkennen haben,zu der sie angewiesen sind. So habe ein jederzu zahlen an die Kasse seiner eigenen Gemeinde,und jede Gemeinde den sie betreffenden Tlieilder eigenen Landschaft, und jede Landschaftan die Kasse des Staates, aus welcher die be-treffende Steuer an die Kriegskasse abgeliefertwerden mufs. Dem zu Folge wurde eine Ge-biethseintheilung kundgemacht , nach welchereine jede Landschaft in Landdechaneyen (Pievi)oder Kreise (delegazione) eingetheilt, und injeder Dechaney, oder in jedem Kreise eine eigeneGerichtsbehörde in Steuersachen errichtet wor*den ist.

Um eine und gleichförmige Verwaltung eia?.fuführen, mufsten die Schulden und Fordgruq*