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Maylands Steuerverfassung : mit Anm. nebst einer Darst. d. Steuerverfassung von Tirol
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84
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gestalt, dafs jedesmahl als ein Ünbefröyter zWariit, lg Sol'di zu zahlen schuldig ist, der wegenKindern befreyte nur eilf zu zahlen kabe Eswurden daher Regeln vorgeschrieben, nach wel-chen der Fall zu beurtheilen und Zu entscheidensey , in welchem einem die Sleuerfreyheit vonliegenden Gütern gebühret, die er entweder schonbesitzt oder vomVater zu besitzen hat,vermöge desletzten Willen, oder kraft gesetzlicher Erbfolgenach denVorältern durch Väterliche, Mütterlicheoder der Seitenanverwandten Fideicommisse,oder durch Bezahlung der Schulden, Diese Be-freyung der zwölf Söhne wurde noch aüsgedehntauf die Accise oder Verzehrungssteuer, indemtrian sechs Gulden auf Kopf vergütete, und dasDicht nur allein zu Gunsten des Vaters, der Mut-ter und der Söhne , sondern auch ihrer Familieihrer standesiriäfsigen Dienerschaft , ja sogarihrer Wagenpferde;

Mit derselben Billigkeit wurden auch dieanderen Befreyungen festgesetzt , die entwederdurch Privilegien, durch Verträge mit derKam-luer, oder durch andere gesetzliche Rechtstiteleiworben worden sind: dem zu Folge hat manden Theil der Lasten, tvelche auf dem Staatelagen, geschieden, wovon aber mehr unteD,

Verbesserung der öffentlichen Verwaltungen,

§* 16,

Es ist eiwiesen, dafs grofse, dem Staateverderbliche Unordnungen die Trennung der1 heile von ihrem Ganzen herbey geführt haben;