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schäften, welche bis dahin immer unter einanderim Kriege gelegen sind. Man schritt dann zurAbschaffung der verschiedenen und verwickeltenMethoden, welche die Erhebung verschieden,ungleich und ungewifs machten, und man hatdie Staats-, Landschafts- und Gemeinde-Aullagenvon einander geschieden*
Auf gestellte Grundsätze für die Befreyuttgvon Atf eigen ,
§• 13 -
Was den Staat betraf, so hat man bemerkt,dafs unter andern zwey Gegenstände eine langeErörterung verdienten ; nämlich die befreytengeistlichen Güter und bürgerliche ßefreyungen,d. i. das Privilegium der zwölf Kinder, oder dielästigen, belohnenden oder freygebigen Privile-gien ; ßefreyungen zukommend verschiedenenPersonen, Familien, Collegien und Gemeinden.Diese ßefreyungen haben theils den steuerbarenFond vernichtet und vermindert, theils die jätir*liehen Ausgaben für den Staat vermehrt.
Da der Staat als eine vollkommene Gesell-schaft, wo einer für alle, und alle für einenverpflichtet sind, betrachtet wird, so fallen auchdie ßefreyungen der geistlichen und bürgerlichenBevorrechteten nicht der Gemeinde, wo die be-freyten Personen und Gründe sich befinden, son-dern dem ganzen Staate zur Last. Denn aufserder Billigkeit, dafs der Staat sich einem allge-meinen Gesetze unterwerfe, fordert es auch dieGerechtigkeit, dafs er eine gerechte Gleichung