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Veräufserung der Regalien und Kammer gut er ,S- 3°"
Die Schwere der Uebel, welche das Volkdrücken und dasselbe aulser Stand setzen , dieBedürfnisse des Staates bestreiten zu können,muls nothwendigerweise auch von dem Landes-fürsten selbst empfunden werden ; und so ge-schah es, dafs man um die Kriegs-und andereaufserordentliche Staatskosten zu bestreiten , zudem Entschlüsse kam, die Kammergüter und Re-galien zu veräussern.
Kaiser Karl V. begnügte sich mit dem der Sou-veränität zukommenden Rechte allein nicht,vermöge dessen die Regalien an sich selbst alsunveräusserlich betrachtet werden sollten ; dennsie sind ein auvertrautes Gut, entstanden auseinzelnen Theilen des Privateigenthums derStaatsbürger, um die Bedürfnisse der Nationund des Fürsten zu bestreiten ; sondern er nahmgewissermaßen die Person eines Privatmannesan, und errichtete daraus kraft des Befehls, ge.geben zu Worms den, 6 . August 154 5 » so zu sa-gen ein Fideicomnufs, indem er platterdings ver-both, irgend ein Einkommen , oder Kammeral-Sachen zn verkaufen, oder an Zahlungs - Schul-dentilgungsstatt, oder als Gnaden - Besoldungenund Anwartschaften zu verleihen, und beauftrag-te mit dessen Vollziehung- den Grol'skanzler.Dessen ungeachtet verkaufte die Kammer baldnach einander alles dasjenige, was den Kern derKrone ausmacht, d. i. die Lehen, Herrschaftenund Regalien dergestalt, dafs von dem Ganzen