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„sind schon daran, dafs den Feldbauern dieNah-„rungsmittel, welche die Natur unnachsichtlich„fordert, abgehen ; die höchste Nothdes Landes„erwartet von der politischen Wei sheit des Fiir-„sten, dafs das strenge Recht der Gesetze und„Verträge durch eine heilsame Billigkeit gemil-,,dert werde.“
Verordnung oder allgemeiner Bankrutv , ii. Juli i 6 yi.
§• 29.
In diesem Gutachten waren die ungeheuerenSchulden einer jjeden Stadt und Landschaft ver-zeichnet , und es ist zu verwundern, wie dasElend dieses Landes bis zu einem so hohen Gra-de hat steigen können. Es war dieses Gutachten,welches in Vereinigung mit jenen des Magistratsund der Regierung den spanischen, Hof vermoch-te, die Verordnung vom n. Juli ergehen zu las-sen , durch welche die Interessen der gelehntenCapitalien auf 3 und 2£ von hundert herabge-setzt worden sind j doch immer mit dem Vorbe-halt des Halben von hundert für die Festungen,und mit der Verbindlichkeit des gröfsern Theilsder Gemeinden, denen man die Lasl der höhe-ren Interessen gelassen hatte, von einer jedenLire ij Soldo abzuziehen zur Bildung der an-befohlnen Tilgungscasse, die aber nie zu Stan-de kam.
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