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Maylands Steuerverfassung : mit Anm. nebst einer Darst. d. Steuerverfassung von Tirol
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j» Soldo zur Bildung eines Tilgungsfonds jähf-lieh abzuziehen, um die Gemeinde-Schulden ab-zahlen zu können.

Man hat diese Herabsetzung der Zinse alsein Mittel unternommen, um den Gemeinde« diejährliche schwere Bürde der Zinszahlung zu er.leichtern. Allein dadurch ward das Uebel vonder Wurzel aus nicht gehoben. Denn sobald einStaat beginnet zu sinken, unddas Gift der schlech-ten Verwaltung bestehet; so kann er keinen an-dern Verkehr und Handel treiben, als einen fürihn nachtheiligen, und dieses in einer unendli-chen Reihe von Unordnung fortgesetzt mufs dieNation zu dem Aeulsersten, tum Bruche der öf-fentlichen Treue führen, dann bleibt ihr nichtsübrig, als aus der gemeinschaftlichen Gährungdie Entwickelung neuer Kräfte abzuwarten.

So gerade erging es dem Mayländer Staate,wie es aus dem weitläufigen Gutachten des Se-nats vom 15. März 1668 hervorgehet, um denHof zu einer neuen Verordnung, d. i. zu einemallgemeinen Bankrot zu vermögen. Sieh wie ersich in einigen Stellen ausdrückt:Seit langehat man den Feldbau aufgegeben, und findetihn in vielen Oertern noch nicht etc. Die flüch-tigen Einw r ohner alle Hoffnung! eines bessernGlückes aufgebend, wandern in fremde Länderaus. Aller Handel durch ungeheuere Auflagenerdrückt, liegt fast ganz darnieder, Pavia, Cre-mona, Alexandria, Tortona, Novara, Vige-vano sind traurige Wüsten, und die weitläufi-gen und alten Trümmer der;jGebäude stellendem Auge ein betrübtes Schauspiel dar, Wir