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armen Gemeinden. Es war daher nicht die Stadt,welche mit den Gemeinden stritt, sondern eiaTheil derselben Gemeinde mit dem andern. Da-her geschah es, dals in einigen Streitsachen wiein jener wegen der Steuer der beyden Reitereyenbald der Magistrat, bald der Senat selbst als ver-däehtig bezichtiget, worden sind, so dafs dieRegie-rnng gegen das J. 1599 sich bemiissiget sah, eineCommission von fremden Rathen, aus dem gehei-men Rathe, dem Senate und Magistrate niederzu-selzen, um ein unpartheyisches Urtheil zu fällen.
Das ist aber nichts gegen die unendlichenPlagereyen, mit welchen man die genanntenSteuern erhob, und das Blut den Elenden ver-borgenerweise aussog. Denn in einem und dem-selben Orte zahlte irgend eine Person von jedemG.esclilecht und Alter nach Mafsgabe eines Pfund-salzes, wahrend die begüterten nach Mafsgabeeines Morgenlandes zahlten ; d.i. die Steuer voneinem Pfundsalz war gleich drey Morgen einesländlichen Grundes, sechs städtischen, zwölfkirchlichen und sechs und dreyfsig gerichtlichen(Forensi.) In andern Orten zahlten die Bürger keinDurchzugszoll, in anderen hat man die Ertrags-schälzung nach den Häusern vorgenommen, an-derswo nach den Köpfen und Mäulern, odernach dem Morgenland. In einigen Orten war dieSteuer zur Hälfte persona', und zur Hälfte real,in andern getheilt zwischen den lebendigen undden todten Köpfen, und den Rauchfängen. Ineinigen Orten waren die Steuern eingetheilt nachFuncten; in andern nach Zeichen, in drittennach Feuerstellen. ■