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Die todten Köpfe waren jene, welche aufeinem bestimmten Grundstücke nicht mehr vor*handen waren, indem sie fehlten oder davon ge-laufen waren, die aber nach de; Steuerrolle vor-handen hätten seyn sollen. Die auf ihnen lie-genden Steuern wurden den lebenden auferlegt,die zu ihrem Unglücke vorhanden waren. Sowaren fünfzig Personen besteuert und mufstenfür hundert zahlen , weil sie sich auf einemRaume befanden, der hundert fassen konnte,der aber von fünfzig, um sich der unbarmherzi-gen Peitsche der Steuereinnehmer zu entziehenVirlassen worden ist.
Hier Wurde die Personalsteuer von 7 biszum 60 Jahre von beyden Geschlechtern gezahlt,dorten von der Geburt an.
In andern Orten war die Regel für alle Auf-lagen nach dem Verhältnifs des Alters festge-setzt , und in einigen andern nach den Gütern,die ein Individuum besafs oder nicht.
In einem andern Orte zahlten die Dienstbo-then die Hälfte der Kopfsteuer, und in einemanderen waren sie befreyt: so zahlten die Haus-väter in einem Orte das doppelte Kopfgeld vonden andern, und in andern haben sie sichauf eine bestimmte Summe verglichen; ein Päch-ter zahlte 40 Lire, ein verheuratheter 30, einlediger 15, eine Wittwe 7, und anderswo nachanderer Weise.
In einigen Orten wurden alle Auflagen aufdie Personalsteuer gelegt, in einigen andern nurder dritte Theil, in einigen wurden die lebendenKöpfe gerechnet, als wenn sie zwey Mäuler