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üm, er belegte die verschwifegeneti Posten, dieer zu verrechnen nicht schuldig war, und ergabsich ein Ueberschufs, so zahlte er so viel her-aus als ihm gut dünkte.
Da die Gemeinden für den ganzen Steuer-betrag gut stehen mufsten, so geschah es leicht,dafs der Einnehmer aus besonderen Rücksichtenoder zu seinem Vortheil Befreyungen ertheilte,oder in Eintreibung der Auflagen fahrläfsig war,gesichert auf jeden Fall durch die gesteigerteBelegung sich schadlos zu halten. So liefs erdie Zahlungsfähigen die Schuld derjenigen ent-richten, die sich den Steuern entzogen. Dazukam noch ein anderes Uebel durch die Verbind-lichkeit den Steuerbetrag an die Kriegscasse alleMonath regelmässig abziiführen, Diefs hat ge-macht, dafs die Gemeinden und Landschaftengezwungen waren , Gelder auf die härtesten Zin-sen aufzunehmen, und die Wucherer waren dieSteuereinnehmer selbst. Die Unordnungen die-ser Steuerverwaltung waren so grofs und so be-drückend , dafs der spanische Hof in seiner Ver-ordnung vom i u Iuly 1571 unter den Mittelndem bis zum äufsersten Elende herabgesunkenenLande wieder aufzuhelfen , als das erste vorschlug; die beständigen Kosten der Steuercom -missäre und Einnehmer zu ersparten , welche demallgemeinen Wohl so verderblich sind. Allein esfehlte immer an einer Behörde, welche die Vor-mund - und Vaterrechte des Landesfürsten überdas Vermögen der genannten Gemeinden vertre-ten hätte, und die Uebel blieben bis zur Kund-machung des neuen Gesetzes.
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