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Maylands Steuerverfassung : mit Anm. nebst einer Darst. d. Steuerverfassung von Tirol
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lafst , als nach dem wirklichen Fruchtertrag,welcher von dem Uebereinkommen der Vertra-genden unabhängig ist; denn die Käufe und Ver-käufe werden nicht, allein nach dem wirklichenErtrag, sondern nach Vorliebe, nacJi Gunst,Bedürfnifs und Tausend andern zufälligen Grün-den geschlossen,

Unterlassungsfe hie r.

§. 10.

Die Unterlassungen waren ferner beträcht-lich ; denn viele Grundstücke der Grofsen undMächtigen, wie Somaglia sagt, sind nicht ge-messen worden, so wie es auch mit. vielen Ge-birgen von Lecco , Valtravaglia, Valsasina undanderen geschah.

Schäi zungsfehler in Rücksicht des Handels.§ ii«

Auch bey der Schätzung des Handels unterlie-fen die gröfsten Fehler; denn man setzte die Steuer-beträge fest nach der Berechnung der in die Städ-te eingefiihrten Waaren, nach welcher das Han-delscapital der eingebornen Kaufleute sich nie-mals erheben läfst. Es kann sich zutragen, dafsdie Einfuhr im Ganzen oder zum Theil von derCommission der Fremden herkomme, und folg-lich als zufällig und ungewifs nie zum Mafsstabeines Steuerbetrags , oder einer beständigen Auf-lage genommen werden kann.

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