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JMessungsfehler,
§■ S. .
Der erste Fehler ist, *) dafs die königlichenund Gemeindefeldmesser blofs die Beschaffenheitund die Grölse der abgemessenen Grundstückeohne Beweis beschrieben hatten, welches sichaus den Landkarten hätte ergeben sollen; so warman aulser Stand die Wahrheit der Ausmessungzu allen Zeiten zu beweisen, und das Verfahrenzu berichtigen, indem die Lagerbücher der Kam-mer und der Städte von einander abwiechen,man mufste daher in der Folge zu einer willkühr*liehen Ausgleichung seine Zuflucht nehmen, unddie Fehler der verschiedenen Steuerbögen zurHälfte theilen.
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§. 9.
Die Fehler in der Schätzung bestanden da-rin, dafs mau die in den Jahren 1543 und 1543geschlossenen Käufe und Verkäufe zum Mafsstab des Preises angenommen hatte. Man be-dachte nicht, dafs der Werth der Grundstückenach keinem andern Mafsstab sich bestimmen
*) Der Fehler scheint darin begangen worden zu se/n ,dafs man auf den Flurenkarten die einzelnenGrundstücke nicht uumerirt hatte, und dafs manhernach in den Grundbüchern die Eigentümerder Grundstücke nicht nach den Numern der Kar-te hat eintragen können.