Die Abschätzung der Grundstücke und Reali-täten war im J. 1564 vollendet, und nachdemdas endliche Unheil im J. 15 68 gefällt wordenist, wurde die Verbesserung der einzelnen Steuer-bet; age mit der verhältnifsmassigen Herabsetzungkund gemacht. Demnach fielen auf die Stadtund das Herzogthum Mayland 109654 Scudi und70 Soldi aus. auf die Stadt und Grafschaft Cre-mona 57257 Scudi und 71 Soldi, u. s, w.
Zum Beschlufse des Ganzen fehlte noch dieAbschätzung des Handels, den man ins Mitlei-den ziehen \VolIte. Allein da darüber der hef-tigste Streit und die langwierigsten Untersuchun-gen entstanden, so konnte die Entscheidung erstim J. 1599 erfolgen.
Das war die von K. Karl V, angeordneteSteuerbereitung, und ob dieselbe schon über dieallgemeine Vertheilung der Auflagen einiges Lichtverbreitet und manche Grundsätze an die Handgegeben hatte , so enthielt sie doch sehr grofseMängel , welche im Verlaufe von anderthalbJahrhunderten einen unerschöpflichen Stoff zuHändeln und Rechtsstreitigkeiten, und folglichzu öffentlichen und Privatbeschwerden gelieferthaben.
Vier Hauptgebrechen entdeckten sich gleichin diesem Werke. Nämlich: Fehler in der Mes-sung , Fehler in der Schätzung , (abgesehenvon der den Städten und Landschaften überlas-senen Freyheit die betreffenden Steuerbeträgezu untertheilen) Fehler der Unterlassung undFehler über dem Handelt