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Maylands Steuerverfassung : mit Anm. nebst einer Darst. d. Steuerverfassung von Tirol
Entstehung
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fiel der betreffende Betrag für die Stadt' und dasHerzogthum Mayland jährlich auf 120000 Scudiaus; für die Stadt und Grafschaft Cremona auf60000 u. s. w.

Festsetzung der treffenden Beträge der Mo-nathsteuer , und insbesondere irn May-ländischen,

§ 4 -

Nachdem diese Steuerbeträge für alle Städteund Landschaften des gesammten Staates fest-gesetzt waren, so hat eine jede davon, den sietreffenden nach der bis dahin üblichen Art aufdie einzelnen Gemeinden untergetheilt, und einejede Gemeinde belastete nach eigenem Herkom-men die Besitzer und die Individuen. Um diedamahligen ökonomischen Umstände in diesemLande nur überhaupt zu kennen , mufs man indie Zeiten zurückgehen wo nach dem KostnitzerFrieden, fast alle Städte in der Lombardie sichin Republiken umgeschaffen haben, Damahls wares , dafs eine jede Stadt ihre eigenen Gesetze ge-sammelt , dafs sie zur Bestreitung eigener Aus-gaben , entweder zur Fortführung der damahli-gen gemeinschaftlichen Fehden und Zwiste, oderaus Eitelkeit und Eigendünkel verschiedene undvielfältige Zweige der Abgaben und Einkünftein der besondern Absicht eingeführt hatten, dieBenachbarten zu beleidigen , zu beschweren undzu necken. Daher'kam das Heimfallsrecht, oderAusschließung der Auswärtigen von der Erb-schaft, daher die Geleitegelder, die Wasser undBrückenmäuthe, die Ein-, Aus- und Durchzugs-