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Steuerbereitung , ungeordnet von Karl V*zur Gleichstellung der Außagen,
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Die Errichtung der Schätzungsbehörde er-folgte schon den i.Nov. 1546, und ward zusam-mengesetzt aus fremden Käthen die in dem Se-nate oder Stadtrathe safsen , die wir sagt dasDecret des Statthalters Gonzaga , alle aus Ans,-ländern gewählt haben, damit aller Verdachtganz beschwichtiget werde. Es wurden dahererkohren die zwey Senatoren Vincenz Falcucciund Joh. Varabona, Ferd. Bongiorni, Fiskaldes Königreichs Sicilien , und Franz Bibiena,Obereinnehmer des Stadtraths (questore del ma-gistrato). Sie Wurden Kommissäre und Vorste-her der Abschätzung genannt, mit welchen Nah-men wir sie auch anführen werden. Diese Män-ner unternahmen daher das grofse Werk. Alleinda »s eine lange Zeit und die gröfsten Untersu-chüngen forderte , so hat jene Behörde die Mo-nathsteuer auf die Stadt und die Landschaft imJ. 1548 einstweilen so gut als es möglich war,vertheilt, denn so wollte es die Noth der öffent-lichen Schatzkammer haben. Aus der Ursachehat man nach blofser Wahrscheinlichkeit, undohne genaue Kenntnifs der Sache für jede Land-schaft den betreffenden Betrag der Auflage aus-geworfen, und einer jeden die Sorge überlassen,solche nach Gutbefinden auf das Volk zu ver-theifen, man begnügte sich damahls blofs da-mit, dafs die Erhebung der Monathsteuer in be-stimmten Zeitfristen gesichert war. So z. B,