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Maylands Steuerverfassung : mit Anm. nebst einer Darst. d. Steuerverfassung von Tirol
Entstehung
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ter des Erzbischofs selbst Steuern mufsten. Nachdem verfertigten Grundbuche und der gemach-ten Schätzung der Grundstücke eines jeden Bür-gers, war es also gleich sichtbar, wie leichtessey, die Steuern nach dem Maafse der öffentli-chen Bedürfnifse und Umstände zu erhöhen. Da-her wie der Graf Guilini (Tom. VIII.) bemerkt,wurden im J. 1571 auf ein jedes xoo (Pfund) Liredes Werths ioSoldi und y Danari (Pfennige) ge-legt, und im J, 117% zwey Lire. Man nanntedaher dieses Kataster mit Recht das Ruch desSchmerzens. Und das mit Grund, denn die Grund-stücke waren einer doppelten Auflage und Lastunterworfen, nämlich zuerst einer Naturalliefe-rung an Wein und Getreide, welche den Nah-men Imbottato (Fafszins) führte, und einer Geld-steuei , welche nach Verschiedenheit der Zeit-umstände ungleich und willkührlich war. Nacherfolgter Oberherrschaft der Visconti und derSforza, kamen zu den alten Steuern und Zöllenzwey neue Auflagen, die Salz -und Pferdsteuer.

ftlonathsteiler (Mensuale) auferlegt von K.

Karl. V., von der die Tagsteuer ihrenUrsprung hatte.

Diese waren die hauptsächlichen Staatsla-sten; das arge dabey war , dafs, als K. Karl V.die Lombarde}' in Besitz nahm , ihre Verthei.lung zufällig und ungewifs gewesen ist. Noth-gedrungen , die Besitznahme mit bewaffneterHand behaupten zu müssen, fand er sich in der