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3. Heft (1789) [Mit Prospekten ; nebst Zusätzen und Verbesserungen zum zweyten Heft]
Entstehung
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ler Mannschaft dahin, nahm die neuen Prediger gefangen, und stillte die zwischendem Domkapitel und der Bürgerschaft entstandenen Irrungen mit Gewalt; linddie Evangelischen Bürger mußten 2000 Gulden Strafe erlegen. Er verbot auchden lutherischen Predigern, seine Staaten zu betreten. Als im 1.1529 eine pest-artige Krankheit herrschte, der Englische Schweiß (Ftte/or genennt, wor-

an unzahlige Menschen meistens in Zeit von 24 Stunden ihr Leben einbüßten:s chrien die Cöllnifchen Theologen, und unter diesen der damalige, Inquisitor Hoog--straten, aus dem Dominicanerorden, Gott sei) erzürnt, und man müsse ihn durchdie Hinrichtung der Keßer besänftigen. Man ergriff also zwey junge Studenten,Namens Peter Flisted und Adolf Clarebach, die man der Lutherischen Lehre ergpben fand, und verbrannte sie, nach dem von Hermann bestätigten Urtheil, lebendig;obgleich die meisten mir diesen jungen Schlachtopfern einer barbarischen Mönchspo?litik, ein großes Mitleid Hegren. (In der Stadt Colin hat der Erzbischoff alleindas Schwert und einen eigenen Blutrichter, den man den GräveN nennt. Der Se-nat kann bloß das Urtheil sprechen. Der erzbischöfliche Blucrichter aber laßt es,wenn keine Begnadigung Statt findet, vollziehen.) Im I. i5Z5 half er die zuMünster von dem Hollandischen Schneidermeister Jan van Leiden und seinen Ge-sellen erregten anabapristifchen, sehr tragischen Unruhen unterdrücken. Münster wur-de belagert und in der Nacht vom 24 auf dem 25 Jus. I5Z.5 eingenommen. DerSchneiderkönig, Jan van Leiden, und seine Gesellen, Krechting und Knipperdo-ling,*) wurden den 22 Jan. i zz6. über eine Stunde lang mit glühenden Zangenzerrissen und endlich erstochen; worauf ihre Körper in Käfigen an den hohen Thurmder Lambertuskirche längs dem Markt aufgehängt wurden.

Hermann berief im I. 1AZ6 nach Cölln cin Provincial -Concilinm, wozu erdie Bischöfe seiner Provinz, nämlich von Lüttich, Uetrecht, Münster, Oßnabrück,Minden nahm. Man setzte auf diesem Concilinm verschiedene 'Artikel über Cäremo«nien und Dogmatil vest; und Johann Gropper, (Hermanns Staatöministerund Lehrer des canonischen Rechts,) gab nachher ein Buch darüber heraus. Aberdiese Schrift entsprach der damaligen Erwartung nicht. Weil man nun auf demReichsrage zu Regensburg beschlossen hatte, daß ein ieder Bischof in seinem Gebieteeine gottgefällige Reformation anstellen sollte: berief Hermann im I. 154z dieStände des Erzstifts, nämlich das Domkapitel, die Grafen, die Ritterschaft unddie städtischen Deputirten. Nach reifer Ueberlegung ward einhellig beschlossen,

man

") Knipperdolings Bettstelle besitzt nach letzt Hr. Tmbrink, Aaufniann in Münster. Die Zange»hangen noch am Rachhause.