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wohnen: zu der Abendandacht wird aber Niemand/ selbst der Fürst nicht, wie mansagt, zugelassen. Im Handel und Wände! sind sie sehr redlich. Beinn Verkennsen lassen sie sich, gleich den Kramern m London, (wovon man Wendeborns, Be«.schreib, von Großbritannien nachlesen kann,) keinen Heller abdingen. Ein Kind
D Z kann
IV. Oeconomische Bedingungen.
l) Jeder Zögling bringt bey dem Eintritt in dieß ErziehungKhaus folgendes mit:
Wenigstens -8. Taghemden mit glatten Manschetten ; 6. Nachthemden mit oder ohne Manschet-ten ; ein Dutzend Schnupftücher, Servietten und Handtücher; 6. baumwollene Schlafmützen; einegewisse Anzahl zwirnener, baumwollener, und, wenn man will, seidener Strümpfe; zwei) Pudermäntel-zwey Nachtcan.isöler, einen Ucbcrrock oder Schlafrock, und ein Paar Pantoffeln in Krankheiten zu ge^brauchen; ein iuatycinatift-.es - (ein vollkommenes Reißzeug) und ein Eßbesteck. Alle diese Sachensollen liiii den Anfangsbuchstaben der Nahmen eines jeden Zöglings, oder mit ihrem Wappen bezeichnetwerden, und jeoer nimmt bei) seinem Aüstritt aus diesem Erzichungshause alles dieses wieder mit.
H Um die Kosten der ersten Anschaffung und Unterhaltung dcS nöthigcn HauSgeräthS für die Zim-mer der Zöglinge zu unterstützen, zahlt ein jeder 6. Carolinen Eintrittsgeld.
4) Für Acltcrn, die sich unv mir die Mühe der Ncbcnconto'S crspahrcn wollen, Hab' ich ein all-gemeines Abonnement vorgeschlagen. Ich setze zum voraus, daß der Zögling seine Wäsche, die gleich-förmigen Kleidungen und die erste Anschaffung alles dessen, was zum Reiten, Fechten -c. nöthig ist, be-stritten bade; dann übcrnehm' ich die allgemeine Unterhaltung und neue Anschaffung, so oft die erste Klei-dung, Wäsche :c. abgetragen ist. Ferner hat der Zögling durch das allgemeine Abonnement das Rechtan allen Gattungen des oberwähnten Unterrichts Antheil zu nehmen. Dieses allgemeine Abonnementist auf 6oo Gulden Frankfurter CurS, oder aus 120 holländische Ducatcn vestgesimt.
4) Weil ich mich aber nicht auf die Schreibmaterialien, Ankauf der Bücher und Bestrcirungder unschuldigen Vergnügungen u. d. g. einlassen kann ; so setzen dieAeltcrn für diese Nebenkosten mo-natlich noch einen Ducaten dazu aus, für dessen nützliche Anwendung ich Sorge trage.
z) Arzt und Wundarzt werden von den Zöglingen selbst nur in langwierigen und schweren Krank-heiten belohnt.
6) Aclteru, welche für ihre Kinder auf einige Thcile des Unterrichts Verzicht thun, oder Wäsche,den Unterhalt der Kleider -c. über sich nehmen wollten, belieben mir dieses genau zu bestimmen; als-dann könnt' ich mit ihnen besondere Accorde schließen.
Die Zöglinge müssen wenigstens acht Jahre alt seyn, und die gewöhnlichen Kinderkrankheitenausgestanden haben, um hier aufgenommen werden zu können.
ES steht den Aeltern frei), ihren Kiudcrn Hofmeister, auch Bediente 'mitzugeben, worüber sie sichdann mit mir abfinden können.
Die Briefe an dieses Erziehungshaus werden postfrey addressirt: An Professor Simon, Mark-grassch . Badischen Lcqattonsrakh zu Neuwied.
Ein Zögling, der Kleidung, Wäsche und den Unterricht auf eigene Kosten übernehmen will, zahltfür Nahrung, Wohnung, Holz, Licht, Aufwartung und Aufsicht 250 si. oder zo Ducatcn. Will er nurallein Kleidung übernehmen; so bezahlt er für alles übrige 400 st. oder 8c>. Ducaten. ch),,
ft) Herr Lcgationsrath Simon hat noch einen 40jährigen Mann zum Mitarbeiter, der außer demDeutschen und Französischen auch fertig und rein Englisch, Italienisch und Holländisch spricht.Seine Gattin ist eine geborne Ena'änderin. Schon im I. -784. war ein junger Engländeraus London auf diesem ErzichungS - Institut.
Anmerkung des Herausgebers.