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3. Heft (1789) [Mit Prospekten ; nebst Zusätzen und Verbesserungen zum zweyten Heft]
Entstehung
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Gottesdienst-; keßt aber hat sie eine eigene, deren Bau im I. 178z. angefangenward. Die Mennonisten haben ein Bechaus und die Katholiken eine Kirche vorder Stadt, welche aber, bey der ießigen Vergrößerung der Stadt, bald in die Stadteingeschlossen werden dürfte. Die Mahrische Brüdergemeinde hat ein prachtigesGebäude. Die unverheyrarheten Mannspersonen wohnen in dem Brüderhausebeysammen und haben einen gemeinschaftlichen Schlafsaas, worauf ein ieder seine ei»

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2) Mittagbrod. Suppe, Gemüse, Rindfleisch, Braten und Salat, oder eiu ander Beyessen,Mit Obst und Käse zum Nachtisch.

g) Vesperbrod. Obst und Brod, sonst auch Butter- oder Honigbrod.

4) Abendbrot). Suppe, Kartenfrüchtc oder Milchspeise» Braten und Salat.

Bey den beyden Hauptmahlzeiten wird den Zöglingen so viel Wein gegeben, als zu ihrer Gesund-heit dienlich ist.

Wohnung.

1) Die Zöglinge wohnen gewöhnlich zwei) und zwey in einem Zimmer: jeder hat seinBett, seine Commodc, seinen Tisch :c. besonders : die Betten sind nach französischer Art ohne Federn.

Sollte ein Zögling ein Zimmer allein, oder für Hofmeister und Bedienten mehrere Zimmer begeh-ren ; so kann man sich deswegen mit mir besonders abfinden.

Sobald es die Umstände erlauben, soll ein grosser Schlassaal erbaut werden, worin« das Bert unddas Hausgeräth eines jeden Zöglings abgesondert ist: mitten im Schlassaal soll ein Camin angebrachtwerden, dessen oberer Theil mit Laden versehen wird, welche mit Hülfe eines Drahts geöffnet werdenkönnen, damit die Ausdünstungen eines ganzen Haufens alle Augenblicke weggeschafft werden.

2) Die Vcrsammlungszimmer werden mit Windradern oder andern Oeffnungen versehen, um dieverschlossene Luft von den ungesunden Ausdünstungen zu reinigen.

z) So oft es Umstände und Witterung erlauben, werden die Lchrstunden im Garten gegeben, wel-cher ohne dem zum Spazierengehen und andern Ergötzlichkeiten dient.

Kleidung.

1) Jeder Zögling bringt so viel weisse Wäsche mit, daß er wöchentlich wenigstens drcy Tag - undzwey Nachthemden ze. anlegen kann. Um diesen Grad von Reinlichkeit zu erhalten, und doch tueZöglinge nicht zu nöthigcn, daß sie sich mit allzuvieler Wasche belästigen müssen; so wird alle Wochegewaschen.

2) Um aller Eifersucht vorzubeugen, wird eine einfache, aber gleichförmige Kleidung eingeführt,welch e alle Aufseher und Zöglinge tragen, die aber von einer militärischen Kleidung ganz verschieden s ,

z) Die Z-glinge ziehen keine Stiefeln an, als bcym Reiten : wenn schlecht Wetter einfällt, tra-gen sie Halbsticfel oder dicke Schuhe.

Körperliche Hebungen,in welchen die Zöglinge nur mit Einwilligung ihrer Aeltern und mit Zurathziehung des Arztes geübtwerden sollen; nämlich :

Kaltes Bad, verbunden mit der Kunst zu schwimmen, wozu hier vortreffliche Ansialten getroffensind, damit alle Gefahr entfernt werde; das Schlittschuhlaufen z Reiten; Fechten: Tanzen; Ball-Federball - Ballon - und Billard - Spiel; die Jagd ?c.

In Krankheits-Umständcn sollen die Kranken von den Gesunden getrennt werden, und aller Notlü-gen Pflege gemessen. Arzt und Wundarzt statten ohnedem taglich j» unserm Hause ihre» Besuch ab.

II. Unter»