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3. Heft (1789) [Mit Prospekten ; nebst Zusätzen und Verbesserungen zum zweyten Heft]
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?58?. sich mit der Gräfin Agnes zu vermählen; welche Vermählung den 2. Febr.des folgenden Jahrs 158z zu Bonn auch wirklich mit grosser Pracht vollzogen undöffeiulich bekannt gemachr wurde.

Gebhard harre inzwischen auch, nach dem Beyspiel des Churfürsten Her^mann von Wied, zu reformiren angefangen, und ließ den 15. Jan. desselben Jahrsein ReligionS- Edict mir Pauken 5 und Trompetenfchall publiciren; nach welchemeinem jeden die Ausübung der Augöburgifchen Confession frei) und ungehindertseyn sollte. Zugleich hatte er verschiedene Prorestanten und protestantische Predi-ger in seine Staaten gezogen; und die protestantische Religion machte taglich, be-sonders in Westphalen, große Fortschritte.

Weil nun Gebhard, um seinen taglich wachsenden Feinden Widerstand leistenzu können, verschiedene Bündnisse gemacht, in die Stadt Bonn und andere OrteBesaßung gelegt, und sich von dem Stadrrach die Stadtschlüssel hatte übergebenlassen, ward er von dem Domkapitel, swobey Herzog Ernst V0N Bayern seineJntrigucn spielte, und welches die Landstande, worunter sich die Städte Andernach,Linz und Unkel besonders auszeichneten, gegen den Churfürsten auf seine Seite zubringen gewußt hatte,) bei) dem Kaiser und Pabst verklagt. Nach einigen Anmah»nungen des Kaisers und Pabsres und nach verschiedenen Verteidigungen undRechtfertigungen Gebhards, erfolgte endlich, weil er die Regierung nicht, wie manvon ihm verlangte, niederlegen wollte, am 1. April 158 Z. der päbstliche Bannfluch.Die Bulle ist fürchterlich. Gregor. AIZI. nennt denjenigen, den er vorher in estnein Anmahnungsschreiben seinen ehrwürdigen Bruder nannte, ein Ungeheuer(hoc czuall monürum;) einen notorischen, mit beynahe unzähligen Lastern befleck«ten, eidbrüchigen, gegen die Römische Kirche aufrührischen, excommunicirten Ke-ßer; ein faules, von dem Körper der katholischen Kirche abgesondertes Glied; ererklärt ihn aller Titel, Würden und geistlichen Pfründen verlustig; er entbindet alleUnrerlhanen ihres Eides, und befiehlt vem Domkapitel, sogleich zu einer neuen Wahlzu schreiten. Er erklärt endlich alle diejenigen, welche Gebharden ferner gehor-chen würden, auf der That (iplo facto) für ercommunicirt. Merkwürdig ist derEingang dieses Urtheils. Gott, heißt es, habe den Päbsten die Macht verliehen,daß sie, über Völker und Könige gefetzt, die göttliche Macht auf Erden ausüben,und nach ihrem Gutfinden pflanzen und ausrotten, aufbauen und zerstören sollten.

Der Kaiser genehmigte die Sentenz des Pabstes. Das Domkapitel wähltealso den Herzog Ernst von Bayern, Gebhards Feind. Ohne Zweifel war die-ses schon vorhin abgeredet. Nun aber hatte Gebhard viele eigene, und feiner Ver-

C bündeten,