dieses soll in der Folge der frommen Helena Anlaß gegeben haben, die gedach-ten Kirchen ihrem Namen zu weihen, und dieselbe einer bestimmten Anzahl from-mer Manner zu übergeben, die gemeinschaftlich darum wohnen, und ihre Zeitmit Psalmiren und andern dergleichen Uebungen zubringen sollten.
Das waren Klöster damaliger Zeit, wozu das Muster aus dem Orienthierhin gekommen seon mogte. Die Ver>ammelten nannten sich Brüder, undlebten brüderlich/ von der übrigen Welt gleichsam abgesondert, unter sich. Aber,so wie die Guter ihrer Stiftung in der Folge wuchsen, weichen sie von ihrer Le-bensart ab: so daß endlich die Kirchenvorsteher, was sie nicht hindern konnten,Trennung der Gemeinden und Thcilung der Güter unter die Glnder, öffentlichund ausdrücklich erlauben mußten. Dieses geschah zuerst im Jahre 8 58 vonGunthar zu Köln, und darauf von dessen Folger Wilibert, im Jahre 87zaus einer Nacwnalsonode. Aber zu Bonn ersolate diese Trennung doch nichtso bald, als anderwärts : wenigstens kömmt zuerst in dem Testament des kölni-schen Erzbischo^es Bruno, (der im Jahre 96 5 starb,) ein Qeueh-wäus O-ae-Lositz oder Probst jener Kirche; in allen vorherigen Urkunden aber nur einoder Abbr von Bonn vor. Sogar bis in die Mitte des I2ten Jahr-hunderts heissen die Geistliche daselbst nocp Brüder oder
Jetzt sind sie Lanonici, und zwar, (nachdem ein gewisser Probst GrafGerhard von Sayn, (f. 1177.) acht Präbenden aus seinen Mitteln gestiftethat^, 45> an der Zahl, nebst 21 Vikarien, die alle gutes Auskommen haben.
Der Probst ist eine bedeutende Person, indem ihm nicht nur der Rangüber die Pröbste der, gleich alten, und in ihrer vorgeblichen Abkunft gleich vor-nehmen Stifter Gereon zu Köln und Viktor zu Xanten, durch eine öffentlicheAkte zuerkannt ist, fondern er auch eines der ersten Archidiakonaten des Erzstifts,(welches fünf Christinitaten enthalt, und bis weit in die Cifel und in das Erz-stift Trier auslauft,) besitzet; von alten Zeiten her verschiedene adelicbe Vasallen,und uncer denselben seine sogenannten Hochamter, als: den probsteylichen Erb--schcnk, Erbmarschall, Erbhofmeister und Erbkammercr, endlich verschiedenewichtige Gerechtsame und Gerichtsbarkeiten in der Stadt und im Erzstiste hat,welche an dieser Stelle herzuzahlen der Raum nicht gestattet.
Auch ist bey diesem Stifte eine Schule mit zween Lehrern, wo die Irl»gend unentgeltlich informirt wird. Wie nicht weniger ein Hospital, das Crz-bischof Friedrich I- erbauet und gestiftet haben solle, das aber wenig sagen will.
Der