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IV.
Ein Patriot muß vorsichtig in seinen Klagen beyLandplagen seyn.
Ä8?nu der Pächter über eine schlechte Erndte schreyt, umdie Kammer zu hintergehen; wenn der Leibeigene seinKorn für völlig ausgewachsen angiebt, um bey dem Guts-herrn Mitleid zu finden; wenn der Necker eine Theurungprophezeyht, um sein Brod nach der höchsten Taxe zu ver-kaufen ; wenn endlich alle diejenigen, welche Korn einneh-men und zu verkaufen haben, einen allgemeinen Mangelverkündigen, um ihren Vorrakh zum höchsten Preise aus-zubringen : so weiß man, warum dieses geschieht. Wennaber der Mann, der schon viele schlechtere Zeilen ansge-daurct und bey dem allgemeinen Unglück nichts zu gewin-nen hat, diesen Klagen gleichgültig beypflichtet; wennder Christ, anstatt sein Vertrauen auf die göttliche Vor-sorge bey solchen Gelegenheiten vor andern zu zeigen, sichden Schwachgläubigsten gleichstellt; wenn sogar der Pa-triot solche Klagen mit eben der Gelassenheit anhöret,womit der Hosmann die hysterischen Zufälle einer Prinzes-sin aufnimmt: so geräth man in die Versnchung zu glau-ben, daß die Vernunft ein überaus mäßiges Geschenk,und das Vergnügen zu klagen und beklagt zu werden,wovon sich sonst nur bequeme und unthätige Seelen hin-reisten lassen, auch eine Leidenschaft des edlern Theils derMenschen sey.
Es ist eine große und wichtige Pflicht, den Grundoder Ungrund solcherKlagen zu untersuchen, ehe man miteinstimmt. Sind sie nicht gegründet: welche Verant-wortung ladet man sich nicht auf, wenn man dergleichentraurige Vorstellungen unbedachtsam mit ausbreiten Hilst;die Einsicht der Obern zn unverdienten Nachlassen, womit
nach