am besten auszuweichen.
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ständig zu dem Preise geben, wozu es in guten Jahrensteht. In dieser Fürsorge ist aber der Edelmann unab-hängig, weil er hernach zu keinen gemeinen Anstaltenweiter beutragt. Der Landmann hingegen, wenn er auchans gleiche Weise für seine Henerlcute gesorget hat, mußdem ungeachtet auch noch für seine faulen und schlechtenNachbarn, mit denen er in Gemeinschaft der öffentlichenkästen lebt, sorgen, und Nachbarn gleich fahren und bey-tragen; das fetzt ihn in eine ungleich schlimmere Lage;und wie schlimm muß diese nicht noch werden, wenn ernicht blos zn den Anstalten für sein Kirchspiel, sondernauch zu denen, welche für das Ganze gemacht werden,beytragen mnß?
Wenn man noch genauer gehen wollte: so sollten bil-lig diejenigen Landleute, welche für die ihrigen gesorgthaben, von allem ferner» Veytrage zu den Kirchspielsan-sialten frey seyn. Nur äußert sich dabei) die Schwierig-keit, daß aus solche Art alle Dorfgesessene und Markköt-ter, welche kenntlich keinen Ackerbau und keine Pferdehaben, zur Zeit der Roth verlassen seyn würden. Alleinhier wäre auch noch wohl Rath zu schaffen , wenn manvorläufig nur eine gewisse Einrichtung machte.
In den ältesten Zeiten, und lange vor Carl dem Gro-ßen, errichteten dergleichen Leuten Gildonias, oder Gilden,und traten zu ihrer gemeinsamen Vertheidigung, es seyzu Gerichte oder außer Gerichte, unter ihren Beamtenzusammen; anstatt daß sie jetzt einzeln ohne gleiche Ge-wohnheiten (callnluss), ohne Landrecht, ohne Rechtswei-snng dahin leben, in ihren Erbtheilungen, Ausbestattun-gen und dergleichen unter dem römischen Rechte und seinenAuslegungen stehen, und wenn eine Roth eintritt, ohneEinigkeit und ohne Haupt sich gar nicht zu helfen wissen.Daher sehen wirKötter, die sich frey kaufen und wieder-um in den Leibeigenthum laufen, weil sie sich rechtlosdünken, und nun nicht wissen, ob sie mit ihren Weibern
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