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2 (1804) Patriotische Phantasien, Th. 2
Entstehung
Seite
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ist der gemeinen Freyheit gefahrlich. 27

sich auch wesentliche Thcile der Polizey, als Maaße undMünzen zn einer Gleichförmigkeit bringen, so groß undso inannichsaltig auch die Schwurigkeiten sind, welchehier dem Auge des theoretischen Projektenmachers entwi-schen, und den Mann, der in großen Staaten Hand an-legt, verwirren. Allein allgemeine Polizeyordnungen,allgemeine Forstordnungen, allgemeine Gesetze über Han-del und Wandel, über Acker - und Wiesenbau und überandre Theile der Staats - und Landeswirthschaft, wennsie nicht blos theoretische Lehrbücher / sondern wahre injedem Falle zu befolgende Regeln abgeben, wenn siebrauchbar und zureichend seyn, wenn sie dem Generalde-partement zur Richtschnur dienen sollen, um die Vorschlä-ge, Berichte und Ausrichtungen der Lokalbeamten dar-nach zu prüfen, zu beurtheilen nnd zu verwerfen, sindmehrentheils stolze Eingriffe in die menschliche Vernunft,Zerstörungen des Privateigenthnms und Verletzungen derFreyheit. Die philosophischen Theorien untergraben alleursprünglische Contrakte, alle Privilegien nnd Freyhei-ten, alle Bedingungen und Verjährungen, indem sie diePflichten der Regenten und Unterthancn, und überhauptalle gesellschaftlichen Rechte, ans einem einzigen Grund-satze ableiten, und um sich Bahn zu machen, jede herge-brachte verglichene und verjährte Einschränkungen, alsso viel Hinderungen betrachten, die sie mit dem Fnßeoder mit einem systematischen Schlüsse ans ihrem Wegestoßen können.

Die Contrakte eines Privatmannes gelten bey Ent-scheidung einer Streitsache mehr, als gemeine Rechte,ausserordentliche Fälle ausgenommen. Gewohnheiten,Verabredungen und Vergleiche einer Gemeinheit geltenans gleiche Weise und eben aus demselben Grunde, mehrals Provinzialverordnnngen; und Provinzialabschiedemehr, als allgemeine Landssgcsctze. Dieses ist allemalder natürliche Hang der gesellschaftlichen Rechte gewesen,

welchen