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2 (1804) Patriotische Phantasien, Th. 2
Entstehung
Seite
16
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Von dem Einflüsse

der Mann ein Dieb sei), als man nnr immer sepn kann,und alle Haushaltet stimmen mir ihm darum überein.Aber ihn gerichtlich zu überzeugen, den ganzen Beweiszu übernehmen, sich wohl gar einer Injnrienkiage oderallen Folgen des Armenrechrs auszusetzen, das thnt dergute Hanshalter nicht; dafür schweigt er, nno opfertwohl gar dem bösen Manne, der ihm ans mancherlei) Artschaden kann.

Ilm diesem Uebel abzuhelfen, ist kein leichter Mittel,als eine Anstalt von obiger Art; oder wenn man dieseder Absicht nicht angemessen findet: so lasse man es ge-schehen, daß alle Hosgcsessene der Gemeinheit zusammen.-trete», und mit einer schwarzen und weißen Kugel überdie Verweisung eines unangesessenen Mannes aus demKirchspiel entscheiden mögen. Man mache es zu einemGrundsätze, daß jeder nnangesessene Mann sich diesemUrlheile unterwerfen solle, sobald er zum erstenmal amAmte einer Dieberezi halben bestrafet worden. Diesesletztere ist nöthig, weil es sonst niemand wagen würde,den Namen eines Henermanns zu einem solchen Scrutiuioaufzusetzen; und der Heuermann, der einmal als Diebüberzeugt und bestrast ist, hat es sich selbst hepzumessen,wenn er eine solche ehrenrührige Untersuchung erleidenmuß.

Vielleicht denken einige, die Gerechtigkeit werde hier-durch verletzt; und man könne keinen ohne ordentlichesRecht des Kirchspiels oder des Landes verweisen. Alleineben hierinn zeigt sich unser Unverstand, und daß wir nichtbemerken, wie den hofgesessenen Unterthanen, oder den ur-sprünglichen Contrahenten eines Staats, ein ganz anderRecht als jenen Flüchtlingen zu statten komme. Ein Hof-Hesessener muß nie des geringsten Theils seines Eigenrhnmsoder seiner Freyheit beraubt werden, ohne eine genaue undvollständige Untersuchung; der geduldete sind ausgenommne

Fremde