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Ueber die Herabsetzung der Zinsen der öffentlichen Schulden : mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse und insbesondere auf die öffentlichen Verhandlungen über die Reduction der französischen Schuld
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verlangt, die der Staat jedoch, sobald er ihre Vortheile dem Publi-cum zu gewahren in die Lage kommt, zu unternehmen nie zögernsollte, bieten aber das schicklichste Mittel dar, einem allzu raschenSinken des Zinsfußes vorzubeugen, das im Zustande des allgemeinenFriedens und des allmählichen Verschwindenö jeder Besorgniß neuerStörungen der Ruhe in wenigen Jahren zu erwarten ist.

Mehrere Staaten möchten in den Ersparnissen, welche die Be-nutzung des bereits eingetretenen Sinkens des Zinsfußes (oder desFortschreitens dieses Sinkens) zur Reducrion der Zinsen der öffent-lichen Schulden ihnen verschafft, die Mittel finden, zum BeginnendesWerkes oder zu Versuchen, welche über die Ausführbarkeit zu belehrengeeignet sind. Um große Bauten so schnell zu vollziehen, als es nurimmer geschehen kann, ohne durch eine plötzliche ungemessene Nach-frage nach einem Material, welches zu den wichtigsten Hülfsmit-teln der Prvduccion gehört (Eisen), dessen Preis auf eine nach-theilige, unleidliche Weise zu steigern, genügt einzelnen Staaten diejahrliche Verwendung der Summen, die sie durch eine Reductiongewinnen können, welche schon der gegenwartige Stand des Zins-fußes ihnen möglich macht. Wenn z. B. Frankreich jahrlich 20 Mill.Franken, welche durch die Reduction der 5proc. Rente auf 4 Proc.erspart würden, zum Bau von Eisenbahnen verwendete, so rvürdees schon nach 10 Jahren vires 250 Stunden Eisenbahnen besitzen,und nach 20 Jahren das ganze Land mit einem Netz von Eisenbahnenin allen Hauptrichtungen des Verkehrs überzogen haben.

Wo die Verwendung ähnlicher jährlicher Ersparnisse nicht zugroßen Unternehmungen, aber wenigstens zu den ersten Versuchen zurVerbindung nahe gelegener Plätze hinreicht, können, wenn der Er-folg zur Fortsetzung einladet, die durch die Reduction gewonnenenverfügbar gewordenen Einkünfte ganz oder theilweise zur Fundirungvon Anleihen für größere Bauten und sofort der Ertrag der in den Ge-brauch gesetzten Bahnen zur Deckung der Zinsen jener wcitern Anlehenhenutzt werden, welche die Vollendung großartiger Anlagen verlangt«